Kriegsdienstverweigerung in Deutschland (KDV)

Verweigere Dich!

1) Kurz erklärt: Was ist KDV?
     KDV bedeutet: Du erklärst, dass du aus Gewissensgründen keinen Kriegsdienst mit der Waffe leisten
     kannst. Das ist in Deutschland ein Grundrecht.

     Wichtig: Es geht dabei nicht um „einfach keine Lust“, sondern um eine persönliche
     Gewissensentscheidung gegen bewaffneten Dienst.

2) Für wen ist das relevant?
     Für dich ist KDV besonders relevant, wenn du…

  • Post bekommst zur Erfassung/Wehrerfassung,
  • zu Terminen eingeladen wirst (z. B. Musterung/Eignungsfeststellung),
  • oder allgemein klären willst: „Was mache ich, wenn ich eingezogen werden könnte?“

     Randbemerkung (einmalig): Auch Menschen, die bereits in der Bundeswehr tätig sind (z. B. Soldatinnen
     Reservistinnen), haben grundsätzlich ein Recht auf KDV – das hat aber oft Besonderheiten und sollte
     individuell besprochen werden.

3) So stellst du den KDV-Antrag richtig

    Schritt 1: Antrag an die richtige Stelle schicken
    Die neuere BAFzA-Infoseite zur KDV (mit Stand/Änderungen zum 01.01.2026 durch das
    Wehrdienstmodernisierungsgesetz) stellt ausdrücklich klar:

    Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ist einzureichen beim: 
    Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) – Wehrersatzbehörde – (Postanschrift:
    Militärringstraße 1000, 50737 Köln). 

    Tipp: Kopien von allem machen und möglichst so verschicken, dass du einen Nachweis hast.

    Schritt 2: Diese 3 Teile müssen rein (Pflicht)

  1. Anschreiben / Antrag (kurz, eindeutig, unterschrieben)
  2. Tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
  3. Deine persönliche Begründung (Herzstück des Antrags)

    Formulierungsbeispiel fürs Anschreiben (kurz & klar):
    „Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen.“

4) Musterung/Eignungsfeststellung: warum das oft der nächste Schritt ist (und warum wir raten,
    hinzugehen)

    In der aktuellen Praxis wird die Eignungsfeststellung („Musterung“) in vielen Fällen vorangestellt, bevor
    über die Anerkennung entschieden wird. Deshalb lautet unser praktischer Rat: Termin wahrnehmen und
    kooperativ mitmachen, damit dein Verfahren nicht unnötig stockt.

    Wichtig vorab: Keine KDV-Unterlagen zur Musterung mitnehmen

    Auch wenn es naheliegend wirkt: Bring deine KDV-Begründung oder weitere KDV-Schreiben nicht zum
    Musterungstermin mit und gib dort keine „zweite“ schriftliche KDV-Erklärung ab.
    Warum? Deine KDV-Erklärung hast du mit deinem Antrag bereits wirksam abgegeben. Die Musterung ist nicht
    der Ort, an dem über deine KDV inhaltlich entschieden wird – sie dient vor allem der Feststellung der
    Tauglichkeit.

    Was passiert bei der Musterung?

    Typischerweise umfasst sie:

  • Medizinische Untersuchung (Einordnung der Tauglichkeit)
  • Fragen zu dir (z. B. Ausbildung, beruflicher Stand, allgemeine Angaben)

    Achtung bei Formularen & Unterschriften (hier passieren die typischen Fehler)

   Bei der Musterung oder schon vorher können dir Unterlagen vorgelegt werden, die nach „Freiwilligkeit“ oder
   „Interesse“ am Dienst klingen. Das ist nicht automatisch „böse“, aber du solltest es sauber und eindeutig
   handhaben.

   (a) Fragebogen vorab (häufig vor dem Termin)

        Darin stehen oft Fragen zu Gesundheit, Ausbildung und teilweise auch zu Dienstbereitschaft/Interessen (z. B.
        freiwilliger Wehrdienst, gewünschte Laufbahn).

        Praktische Strategie:
        Antworte ehrlich – und wenn es um Dienstbereitschaft/Laufbahn geht, mach klar:
        „Ich habe am [Datum] meine Erklärung zur Kriegsdienstverweigerung abgegeben.“

   (b) Protokoll/Unterlagen vor Ort (Checkboxen, „Bereitschaft“-Angaben)

        Vor Ort wird häufig etwas dokumentiert oder unterschrieben. Kritisch sind Passagen, die wie eine freiwillige
        Verpflichtung oder Zustimmung wirken könnten.

        Praktische Strategie:
        Vor der Unterschrift alles lesen. Wenn du unsicher bist oder eine „Freiwillig“-Aussage drinsteht, kannst du
        handschriftlich ergänzen:
        „Unterschrift erfolgt unter Vorbehalt meiner Erklärung der Kriegsdienstverweigerung vom
        [Datum].“

  (c) Tauglichkeits-/Musterungsbescheid (kommt oft später per Post)

       Nach der Musterung erhältst du in der Regel einen Bescheid. Den gut aufheben. In der Praxis ist er häufig ein
       wichtiger Baustein, damit die KDV-Prüfung weiterläuft.

   Kurzregeln für den Termin (so bleibst du sicher)

  1. Höflich und sachlich bleiben
  2. Bei Fragen zur Dienstbereitschaft kannst du ruhig sagen:
    „Ich bin Kriegsdienstverweigerer – Erklärung vom [Datum].“
  3. Keine neuen KDV-Schreiben beim Termin abgeben
  4. Unterschriften nur nach Prüfung – ggf. Vorbehalt notieren
  5. Danach: Bescheid abwarten und Unterlagen vollständig halten

5) Was passiert nach dem Abschicken des Antrags?

     Typisch ist folgender Ablauf:

  • Dein Antrag wird registriert und formal geprüft.
  • Häufig folgt die Musterung/Eignungsfeststellung (siehe oben).
  • Dann wird dein Antrag zur Entscheidung weitergeleitet.
  • Du bekommst einen Bescheid per Post.

    Wichtig: Auch wenn du schon beantragt hast: Einladungen/Termine nicht ignorieren. Wenn du nicht
    kannst, rechtzeitig reagieren und um Verlegung bitten.

6) Die Begründung: Was wirklich zählt (mit Denkanstößen)

     Die Begründung ist der wichtigste Teil. Sie muss zeigen:

  • Es ist deine persönliche Gewissensentscheidung.
  • Du kannst es nicht mit deinem Gewissen vereinbaren, mit der Waffe zu dienen.
  • Dein Weg dahin ist nachvollziehbar (Entwicklung, Werte, Beispiele).

     Was sollte unbedingt drinstehen?

      1) Deine klare Grenze
           „Ich kann nicht verantworten, einen Menschen mit einer Waffe zu verletzen oder zu töten – auch nicht auf
           Befehl.“

      2) Was „Gewissen“ für dich konkret bedeutet
          Welche Werte sind nicht verhandelbar? (z. B. Schutz des Lebens, Gewaltfreiheit, Menschenwürde)

      3) Wie diese Entscheidung entstanden ist
           Gab es Erlebnisse, Gespräche, Prägungen, Engagement, Religion/Weltanschauung, Familiengeschichte oder
           einen Wendepunkt?

      4) Wie sich das in deinem Handeln zeigt
           Beispiele helfen: Konfliktlösung ohne Gewalt, Zivilcourage, Ehrenamt, Haltung in Alltag, Schule oder Arbeit.

      5) Warum du dabei bleibst – auch unter Druck
           Warum diese Grenze auch dann gilt, wenn Hierarchie, Stress oder Gruppendruck dazukommen.

    Was reicht allein meistens nicht aus?

     Diese Punkte können vorkommen, tragen aber allein selten die Gewissensentscheidung:

  • nur Angst vor Gefahr/Verletzung
  • nur „ich will nicht weg von Zuhause“
  • nur politische Ablehnung eines konkreten Krieges
  • nur Studien-/Karriereplanung

    Wenn solche Dinge bei dir eine Rolle spielen, formuliere sie so, dass klar bleibt: Der Kern ist deine  
    Gewissensentscheidung gegen bewaffneten Dienst.

    Wenn du KI (ChatGPT, Gemini, Grok & Co) einsetzt dann bitte unbeding diese Dinge beachten – Ein
    Karrierecenter kann auch KI generierte Texte erkennen. 

7) Wie oft wird anerkannt? (Anerkennungsquote)

    Zur Orientierung (Entscheidungen, nicht nur Anträge):

  • 2023: ca. 87 % anerkannt
  • 2024: ca. 75 % anerkannt (hier gab es zusätzlich viele formale Entscheidungen „unzulässig“)

   Das heißt: Viele Anträge werden anerkannt – und ein Teil scheitert eher an Formalia oder daran, dass die
   Begründung nicht klar genug ist.

8) Wenn du einen Bescheid bekommst: Was bedeutet das?

   ✅ Anerkennung

   Du bekommst einen Anerkennungsbescheid.

   ❌ Ablehnung oder „unzulässig“

   Das bedeutet nicht automatisch „Ende“ – aber du musst schnell und strukturiert reagieren.

9) Was tun bei Ablehnung? (konkret & verständlich)

    Schritt 1: Frist sichern

  • Zustelldatum notieren
  • Rechtsbehelfsbelehrung lesen: Dort steht die Frist und wohin du schreiben musst.
  • Häufig gilt 1 Monat, in besonderen Lagen kann es kürzer sein – maßgeblich ist dein Bescheid.

   Schritt 2: Widerspruch einlegen

   Du kannst grundsätzlich Widerspruch einlegen.
   Wichtig: rechtzeitig eingehen lassen, Aktenzeichen angeben, Frist retten.

   Schritt 3: Inhaltlich oder formal nachbessern

  • Bei inhaltlicher Ablehnung: Ablehnungsgründe beantworten, Missverständnisse auflösen, Begründung klarer machen.
  • Bei Unzulässigkeit: Formfehler beheben (z. B. fehlende Unterschrift/Unterlagen).

  Schritt 4: Wenn der Widerspruch abgelehnt wird

  Dann ist der nächste Schritt typischerweise die Klage beim Verwaltungsgericht – Frist steht wieder im
  Bescheid.

10) Kann man nach einer Ablehnung erneut einen Antrag stellen?

      Ja – sinnvoll ist das vor allem bei neuen Gründen.
      Ein neuer Antrag („Zweitantrag“) macht besonders dann Sinn, wenn sich deine Gewissensentscheidung
      nachweisbar weiterentwickelt hat oder neue Tatsachen/Belege dazukommen.

      Wichtig: Ein neuer Antrag ersetzt nicht automatisch Widerspruch/Klage. Fristen aus dem Bescheid sind
      entscheidend.

Persönliche Beratung (vertraulich)

Du kannst das Verfahren selbst machen – oder dir Unterstützung holen. Wir helfen dir dabei, dass alles vollständig, verständlich und in deinen eigenen Worten ist:

  • Checkliste: Welche Unterlagen brauchst du in deiner Situation?
  • Durchsicht von Anschreiben/Lebenslauf/Begründung
  • Feedback zur Begründung (klarer Gewissenskonflikt, schlüssiger Aufbau, keine Standardfloskeln)
  • Unterstützung beim Umgang mit Briefen/Terminen/Rückfragen (ohne Rechtsvertretung)
  • Wenn Ablehnung: strukturierter Plan für Widerspruch

Wichtig: Wir ersetzen keine anwaltliche Beratung und keine rechtliche Vertretung. Bei Fristen, Ablehnung oder Gerichtsverfahren empfehlen wir zusätzlich professionelle Rechtsberatung.

→ Beratung anfragen: Katholoisches Jugendreferat Ulm