Zuschussmöglichkeiten in der Jugendarbeit

Um Projekte, Wochenenden, Seminare, Klausuren, Planungshütten oder Ferienfreizeiten zu finanzieren, ist oft viel Geld nötig, das aber nicht alles aus euren Taschen kommen muss.
Es gibt auf Stadt-, Kreis- und Landesebene verschiedene Zuschussmöglichkeiten für die Jugendarbeit. In den folgenden Links findet ihr die Ansprechpartner im Dekanat Ehingen-Ulm.
Wir im Jugendreferat sind bei Fragen zu Zuschüssen für Euch da. Eine Beschreibung wie es mit den Zuschüssen funktioniert findest Du hier.
Für weitere Fragen ruft einfach mal an oder kommt vorbei!

  • Ansprechpartner: Jugendstiftung just

Adresse: Antoniusstraße 3, 73249 Wernau
Telefon: 07123/3001-199 od. -145
E-Mail: just@bdkj.info
Web: www.just-jugendstiftung.de

  • Was wird gefördert?

Inovative Jugendprojekte katholischer Träger.

  • Wieviel wird geförder?

Max. die Hälfte der Gesamtkosten

  • Antragsformular

www.just-jugendstiftung.de
> Förderung > Anträge

  • Antragsfristen

bis 1.500 € vor Projektstart
über 1.500 € entscheidet Stiftungsrat

Bezuschusst werden Kinder und Jugendliche aus der Stadt Ulm.

Nähere Informationen für Zuschüsse beim Stadtjugendring Ulm gibt es in den Zuschussrichtlinien und beim Stadtjugendring.

Hier gibt es auch die passende Teilnehmerliste dazu.

Die Richtlinien und Zuschussmöglichkeiten des Kreisjugendrings findet ihr auf der Homepage des Kreisjugendring.

Bezuschusst werden Kinder und Jugendliche aus dem Alb-Donau-Kreis.

Über das Land Baden-Württemberg gibt es vielerlei Möglichkeiten Zuschüsse zu beantragen, ein Vorabantrag ist nicht mehr nötig. (Ausnahme: bei Projekten mit Bildungscharakter, dort muss ein Antrag bis 15.03. des Jahres gestellt werden).
Wichtig: Der Verwendungsnachweis muss spätestens 5 Wochen nach der Veranstaltung auf oaseBW abgesendet werden.

Alle Informationen und Formulare zur Zuschussbeantragung findet ihr hier.

Aus- und Fortbildung
Gefördert werden Maßnahmen, die der Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleiter*innen und sonstigen Leitungskräften von Trägern der außerschulischen Jugendbildung dienen.

Themenorientierte Bildungsmaßnahme
Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können für die Durchführung von Themenorientierten Bildungsmaßnahmen, die der allgemeinen Bildungsarbeit dienen, Zuschüsse gewährt werden.

Kinder- und Jugendfreizeiten

  • Pädagogische Betreuer
    Für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuer*innen bei Jugenderholungsmaßnahmen kann ein Zuschuss gewährt werden.
  • Finanziell schwächer Gestellte
    Kindern und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien können Zuschüsse bekommen für einen Erholungsaufenthalt in Heimen und Zeltlagern oder um ihnen die Teilnahme an Jugendgruppenfahrten zu ermöglichen.

Projekte mit Bildungscharakter
Projekte mit Bildungscharakter sind besondere Gruppenaktivitäten, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden. Förderfähig sind Projekte mit Bildungscharakter in der Jugendbildung.

Fahrten zur politischen Bildung
Gefördert werden Fahrten an Ziele, die für die politische Jugendbildung besonders bedeutsam sind.

Die Zuschussabwicklung für den LANDESJUGENDPLAN erfolgt ausschließlich über die webbasierte Software "oaseBW".

Für die Registrierung benötigst du einen Auth-Code. Diesen erhälst du beim BDKJ Wernau, Sabine Scheller

Mit Geltung für Maßnahmen ab 01.01.2024 tritt der inhaltlich weiterentwickelte Kirchliche Jugendplan in Kraft.

Um das Verfahren der Antragstellung zu vereinfachen werden wir künftig auf die vorherige Antragstellung und die Papierform verzichten und stattdessen künftig die webbasierte Software "oaseBW" nutzen.  
Für die Zuschussabwicklung ist es ausreichend, wenn die Verwendungsnachweise spätestens sechs Wochen nach Durchführung der Maßnahme digital in oaseBW eingegeben und die Maßnahmen so online abgerechnet werden.

Die Auszahlung des Zuschusses kann NUR noch über oaseBW erfolgen.

Neue Zugänge zu oaseBW können durch das Bischöfliche Jugendamt vergeben werden. Schreiben Sie in diesem Fall bitte eine Mail an zuschuss[at]bdkj-bja.drs.de
Sie erhalten dann zeitnah einen Zugangscode (Auth-code) mit dem Sie sich auf oaseBW registrieren können.

Für bis 15.07.2024 bereits stattgefundene Maßnahmen gilt die Sechs-Wochenfrist nicht, hier gibt es eine Übergangsfrist. Wir bitten darum, diese Maßnahmen nun zeitnah abzurechnen so dass keine Zuschussgelder verloren gehen. 

Neue Richtlinien KJP

Neue Richtlinien für ein- oder mehrtägige Tage der Orientierung