Zuschussmöglichkeiten in der Jugendarbeit

Um Projekte, Wochenenden, Seminare, Klausuren, Planungshütten oder Ferienfreizeiten zu finanzieren, ist oft viel Geld nötig, das aber nicht alles aus euren Taschen kommen muss.
Es gibt auf Stadt-, Kreis- und Landesebene verschiedene Zuschussmöglichkeiten für die Jugendarbeit. In den folgenden Links findet ihr die Ansprechpartner im Dekanat Ehingen-Ulm.
Wir im Jugendreferat sind bei Fragen zu Zuschüssen für Euch da. Eine Beschreibung wie es mit den Zuschüssen funktioniert findest Du hier.
Für weitere Fragen ruft einfach mal an oder kommt vorbei!

  • Ansprechpartner: Jugendstiftung just

Adresse: Antoniusstraße 3, 73249 Wernau
Telefon: 07123/3001-199 od. -145
E-Mail: just@bdkj.info
Web: www.just-jugendstiftung.de

  • Was wird gefördert?

Inovative Jugendprojekte katholischer Träger.

  • Wieviel wird geförder?

Max. die Hälfte der Gesamtkosten

  • Antragsformular

www.just-jugendstiftung.de
> Förderung > Anträge

  • Antragsfristen

bis 1.500 € vor Projektstart
über 1.500 € entscheidet Stiftungsrat

Bezuschusst werden Kinder und Jugendliche aus der Stadt Ulm.

Nähere Informationen für Zuschüsse beim Stadtjugendring Ulm gibt es in den Zuschussrichtlinien und beim Stadtjugendring.

Hier gibt es auch die passende Teilnehmerliste dazu.

Die Richtlinien und Zuschussmöglichkeiten des Kreisjugendrings findet ihr auf der Homepage des Kreisjugendring.

Bezuschusst werden Kinder und Jugendliche aus dem Alb-Donau-Kreis.

Über das Land Baden-Württemberg gibt es vielerlei Möglichkeiten Zuschüsse zu beantragen, ein Vorabantrag ist nicht mehr nötig. (Ausnahme: bei Projekten mit Bildungscharakter, dort muss ein Antrag bis 15.03. des Jahres gestellt werden).
Wichtig: Der Verwendungsnachweis muss spätestens 5 Wochen nach der Veranstaltung auf oaseBW abgesendet werden.

Alle Informationen und Formulare zur Zuschussbeantragung findet ihr hier.

Aus- und Fortbildung
Gefördert werden Maßnahmen, die der Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleiter*innen und sonstigen Leitungskräften von Trägern der außerschulischen Jugendbildung dienen.

Themenorientierte Bildungsmaßnahme
Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können für die Durchführung von Themenorientierten Bildungsmaßnahmen, die der allgemeinen Bildungsarbeit dienen, Zuschüsse gewährt werden.

Kinder- und Jugendfreizeiten

  • Pädagogische Betreuer
    Für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuer*innen bei Jugenderholungsmaßnahmen kann ein Zuschuss gewährt werden.
  • Finanziell schwächer Gestellte
    Kindern und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien können Zuschüsse bekommen für einen Erholungsaufenthalt in Heimen und Zeltlagern oder um ihnen die Teilnahme an Jugendgruppenfahrten zu ermöglichen.

Projekte mit Bildungscharakter
Projekte mit Bildungscharakter sind besondere Gruppenaktivitäten, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden. Förderfähig sind Projekte mit Bildungscharakter in der Jugendbildung.

Fahrten zur politischen Bildung
Gefördert werden Fahrten an Ziele, die für die politische Jugendbildung besonders bedeutsam sind.

Die Zuschussabwicklung für den LANDESJUGENDPLAN erfolgt ausschließlich über die webbasierte Software "oaseBW".

Für die Registrierung benötigst du einen Auth-Code. Diesen erhälst du beim BDKJ Wernau, Sabine Scheller

 

Die Richtlinien und das Verfahren für den Kirchlichen Jugendplan (KJP) sind derzeit in Überarbeitung. Ziel ist eine Vereinfachung des Verfahrens sowie eine leichte Anpassung der Fördervoraussetzungen.
Nähere Informationen werden wir zu gegebener Zeit veröffentlichen.

Wichtig: Derzeit ist keine Antragstellung erforderlich (Stand: Februar 2024)

Gefördert werden: Exerzitien, Besinnungstage, religiöse Bildungsveranstaltungen, Glaubensseminare, Wallfahrten

  • Richtlinien KJP  (siehe Anhang PDF Richtlinien KJP_2018_12_19
  • Auch die Richtlinien und das Verfahren für den Fördertopf für Tage der Orientierung (TdO) und Orientierungstage (OT) sind derzeit in Überarbeitung. Nähere Informationen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

    Derzeit ist auch keine Antragstellung erforderlich (Stand: Februar 2024)

  • Richtlinien KJP Tage der Orientierung (siehe Anhang PDF Richtlinien_Zuschuss_TdO_Stand_Nov_2018)
  • Rahmenordnung (siehe Anhang Rahmenordnung_TdO.pdf