Um Projekte, Wochenenden, Seminare, Klausuren, Planungshütten oder Ferienfreizeiten zu finanzieren, ist oft viel Geld nötig, das aber nicht alles aus euren Taschen kommen muss.
Es gibt auf Stadt-, Kreis- und Landesebene verschiedene Zuschussmöglichkeiten für die Jugendarbeit. In den folgenden Links findet ihr die Ansprechpartner im Dekanat Ehingen-Ulm.
Wir im Jugendreferat sind bei Fragen zu Zuschüssen für Euch da. Eine Beschreibung wie es mit den Zuschüssen funktioniert findest Du hier.
Für weitere Fragen ruft einfach mal an oder kommt vorbei!
Adresse: Antoniusstraße 3, 73249 Wernau
Telefon: 07123/3001-199 od. -145
E-Mail: just@bdkj.info
Web: www.just-jugendstiftung.de
Inovative Jugendprojekte katholischer Träger.
Max. die Hälfte der Gesamtkosten
www.just-jugendstiftung.de
> Förderung > Anträge
bis 1.500 € vor Projektstart
über 1.500 € entscheidet Stiftungsrat
Bezuschusst werden Kinder und Jugendliche aus der Stadt Ulm.
Nähere Informationen für Zuschüsse beim Stadtjugendring Ulm gibt es in den Zuschussrichtlinien und beim Stadtjugendring.
Hier gibt es auch die passende Teilnehmerliste dazu.
Die Richtlinien und Zuschussmöglichkeiten des Kreisjugendrings findet ihr auf der Homepage des Kreisjugendring.
Bezuschusst werden Kinder und Jugendliche aus dem Alb-Donau-Kreis.
Über das Land Baden-Württemberg gibt es vielerlei Möglichkeiten Zuschüsse zu beantragen, ein Vorabantrag ist nicht mehr nötig. (Ausnahme: bei Projekten mit Bildungscharakter, dort muss ein Antrag bis 15.03. des Jahres gestellt werden).
Wichtig: Der Verwendungsnachweis muss spätestens 5 Wochen nach der Veranstaltung auf oaseBW abgesendet werden.
Alle Informationen und Formulare zur Zuschussbeantragung findet ihr hier.
Aus- und Fortbildung
Gefördert werden Maßnahmen, die der Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleiter*innen und sonstigen Leitungskräften von Trägern der außerschulischen Jugendbildung dienen.
Themenorientierte Bildungsmaßnahme
Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können für die Durchführung von Themenorientierten Bildungsmaßnahmen, die der allgemeinen Bildungsarbeit dienen, Zuschüsse gewährt werden.
Kinder- und Jugendfreizeiten
Projekte mit Bildungscharakter
Projekte mit Bildungscharakter sind besondere Gruppenaktivitäten, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden. Förderfähig sind Projekte mit Bildungscharakter in der Jugendbildung.
Fahrten zur politischen Bildung
Gefördert werden Fahrten an Ziele, die für die politische Jugendbildung besonders bedeutsam sind.
Die Zuschussabwicklung für den LANDESJUGENDPLAN erfolgt ausschließlich über die webbasierte Software "oaseBW".
Für die Registrierung benötigst du einen Auth-Code. Diesen erhälst du beim BDKJ Wernau, Sabine Scheller
Die Richtlinien und das Verfahren für den Kirchlichen Jugendplan (KJP) sind derzeit in Überarbeitung. Ziel ist eine Vereinfachung des Verfahrens sowie eine leichte Anpassung der Fördervoraussetzungen.
Nähere Informationen werden wir zu gegebener Zeit veröffentlichen.
Wichtig: Derzeit ist keine Antragstellung erforderlich (Stand: Februar 2024)
Gefördert werden: Exerzitien, Besinnungstage, religiöse Bildungsveranstaltungen, Glaubensseminare, Wallfahrten
Auch die Richtlinien und das Verfahren für den Fördertopf für Tage der Orientierung (TdO) und Orientierungstage (OT) sind derzeit in Überarbeitung. Nähere Informationen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Derzeit ist auch keine Antragstellung erforderlich (Stand: Februar 2024)