1. Anmeldung und Teilnahmebestätigung
Anmeldungen finden mittels Online-Anmeldung statt und ist für die komplette Freizeit verbindlich. Nach dem Losverfahren erhalten die Teilnehmer ein schriftliches Zusageangebot. Mit der Überweisung des Teilnehmerbeitrags nach einem schriftlichen Zusageangebot kommt ein gültiger Vertrag zustande, und Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung von uns. Weitere Informationen zur Stadtranderholung folgen ca. 14 Tage vor Beginn der Freizeit. Die mit der Teilnahmebestätigung verschickte Gesundheitskarte muss vor der Freizeit ans Jugendreferat ausgefüllt zurückgeschickt werden.
2. Rücktritt
Der Rücktritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Anbieter erfolgen. Für den Fall des Rücktrittes ergeben sich folgende Stornokosten: Absage bis 6 Wochen vor Freizeitbeginn: volle Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags. Absage bis 2 Wochen vor Freizeitbeginn: 25% vom Teilnehmerbeitrag. Absage bis Reiseantritt: 50% des Teilnehmerbeitrags. Rücktritt während der Veranstaltung: 100% des Teilnehmerbeitrages. Falls Ersatz gefunden wird, fallen lediglich 10,- Euro Umbuchungsgebühren an. Stichtag für die Ermittlung der Stornokosten ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Abmeldung beim Anbieter der Maßnahme.
3. Haftung
Eine Haftung des Veranstalters für den Fall, dass eine Veranstaltung nach erfolgter
Anmeldung abgesagt werden muss, wird nicht übernommen. Durch eine vorzeitige Beendigung (krankheitsbedingt, höhere Gewalt, Regelverstöße, u.a. oder auf eigenen Wunsch) der Freizeit, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags.
4. Versicherung
Alle Teilnehmer*innen sind durch den Anbieter für die Dauer des Aufenthaltes unfallversichert. Für den Verlust von Sachen haftet die/der Teilnehmer*in bzw. dessen Eltern. Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung der Teilnehmerin/ des Teilnehmers in Anspruch genommen.
5. Betreuung
Alle Freizeiten werden von ausgebildeten und ausgesuchten Kräften betreut.
6. Spielregeln
Setzt sich einE Teilnehmer*in trotz Mahnungen wiederholt über bestimmte Regeln zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinweg oder begeht er/sie sonstige grobe Verstöße, hat das Betreuer*innen-team das Recht, den/die Teilnehmer*in in Begleitung einer Aufsichtsperson auf Kosten der Eltern nach Hause zu schicken oder von den Eltern abholen zu lassen.
7. Eignung der Teilnehmer*innen
Der/Die Teilnehmer*innen muss körperlich und geistig in der Lage sein, die Anforderungen einer Freizeit/Stadtranderholung zu bewältigen. Dazu gehören z.B. Schwimmbadbesuch, Nachtwanderungen, Lagerfeuer, Waldtage, Wanderungen, Übernachtungen unter freiem Himmel, Sport, Stadtspiel, Ausflüge, Fahrradfahren, Bewegungsspiele, Ruhe und Erholungszeiten, Umgang und Benutzung von Sägen, Taschenmesser, Werkzeug, sowie einfache sanitäre Verhältnisse.
8. Weitere Regelungen
Für die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Buchhaltung, die Förderung, die Evaluation der Maßnahmen sowie für eine spätere Kontaktaufnahme werden die Daten der Teilnehmer*innen elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in den engen Grenzen des Datenschutzes. Eine kommerzielle Verwertung erfolgt nicht. Während der Maßnahmen werden von den Teilnehmer*innen Fotos, Video- und Tonaufnahmen gemacht, diese dürfen anschließend für die Öffentlichkeitsarbeit des Trägers genutzt und unter der Creative-Commons-Lizenz »Namensnennung-Nicht-Kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen« veröffentlicht werden.
9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Ulm als vereinbart.
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