Zuschussmöglichkeiten in der Jugendarbeit

Um Projekte, Wochenenden, Seminare oder Ferienfreizeiten zu finanzieren, ist oft viel Geld nötig, das aber nicht alles aus euren Taschen kommen muss. Es gibt auf Stadt-, Kreis- und Landesebene verschiedene Zuschussmöglichkeiten für die Jugandarbeit. In den folgenden Links findet ihr die Ansprechpartner im Raum unseres Dekanats.
Wir im Jugendreferat sind bei Fragen zu Zuschüssen für Euch da. Eine Beschreibung wie es mit den Zuschüssen funktioniert findest Du hier.
Für weitere Fragen ruft einfach mal an oder kommt vorbei!

  • Ansprechpartner: Jugendstiftung just

Adresse: Antoniusstraße 3, 73249 Wernau
Telefon: 07123/3001-199 od. -145
E-Mail: just@bdkj.info
Web: www.just-jugendstiftung.de

  • Was wird gefördert?

Inovative Jugendprojekte katholischer Träger.

  • Wieviel wird geförder?

Max. die Hälfte der Gesamtkosten

  • Antragsformular

www.just-jugendstiftung.de
> Förderung > Anträge

  • Antragsfristen

bis 1.500 € vor Projektstart
über 1.500 € entscheidet Stiftungsrat

Bezuschusst werden Kinder und Jugendliche aus der Stadt Ulm.

Nähere Informationen für Zuschüsse beim Stadtjugendring Ulm gibt es in den Zuschussrichtlinien und beim Stadtjugendring.

Hier gibt es auch die passende Teilnehmerliste dazu.

Die Richtlinien und Zuschussmöglichkeiten des Kreisjugendrings findet ihr auf der Homepage des Kreisjugendring.

Bezuschusst werden Kinder und Jugendliche aus dem Alb-Donau-Kreis.

Über das Land Baden-Württemberg gibt es vielerlei Möglichkeiten Zuschüsse zu beantragen. Wichtig hierbei ist, dass diese Anträge im Voraus bis spätestens 10. Januar des Jahres bei der Fachstelle für Zuschüsse der BDKJ Diözesanstelle (Antoniusstraße 3, 73249 Wernau) eingegangen sind. Alle Informationen und Formulare zur Zuschussbeantragung findet ihr unter www.jugendarbeitsnetz.de.

 

Lehrgänge

Gefördert werden Lehrgänge, die der Aus- und Fortbildung von JugendgruppenleiterInnen und sonstigen Leitungskräften von Trägern der außerschulischen Jugendbildung dienen.

Seminare
Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können für die Durchführung von Seminaren, die der allgemeinen Bildungsarbeit dienen, Zuschüsse gewährt werden.

Kinder- und Jugendfreizeiten

  • Pädagogische Betreuer
    Für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer BetreuerInnen bei Jugenderholungsmaßnahmen kann ein Zuschuss gewährt werden.
  • Finanziell schwächer Gestellte
    Kindern und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien können Zuschüsse bekommen für einen Erholungsaufenthalt in Heimen und Zeltlagern oder um ihnen die Teilnahme an Jugendgruppenfahrten zu ermöglichen.

Zelte / Zeltmaterialien
Gefördert wird die Beschaffung, Ausrüstung und größere Reparaturen von Groß- und Gruppenzelten.

Praktische Maßnahmen
Praktische Maßnahmen sind besondere Gruppenaktivitäten, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden. Förderfähig sind praktische Maßnahmen zur politischen, sozialen (z.B. Projekte in sozialen Brennpunkten, mit jugendlichen Arbeitslosen), sportlichen, musisch-kulturellen, ökologischen oder technologischen Jugendbildung.

Fahrten zur politischen Bildung
Gefördert werden Fahrten an Ziele, die für die politische Jugendbildung besonders bedeutsam sind.

  • Antragsverfahren mit flexibler Zuschussquote: Bis zum 20. Januar des jeweiligen Jahres können Anträge online gestellt werden. Das eingeplante Geld wird dann entsprechend der eingegangenen Anträge verteilt und es wird mitgeteilt, wie viel Geld es pro TeilnehmerIn und Tag gibt. Nachträge und nicht beantragte Maßnahmen können leider nicht berücksichtigt werden.

>> Ab November 2018 geht es hier wieder zum Antragsformular für 2019.